Der Weg zur Kur
Wie komme ich zur Kur?
Es gibt grundsätzlich zwei verschiedene Möglichkeiten,
um in den Genuss eines Kuraufenthalts zu gelangen. Dabei handelt
es sich zum einen um eine Privatkur und zum anderen um eine
z.B. durch die Krankenkasse bezuschusste Kur (im Weiteren:
Kassenkur). Der wesentliche Unterschied zwischen diesen Möglichkeiten
liegt in der Art und Weise der Finanzierung.
Privatkur
Der schnellste und auch unkompliziertere Weg zu einer Kur
ist die Organisation einer so genannten Privatkur. Dabei sind
sämtliche Kosten durch den Gast selbst zu tragen. Trotz
der finanziellen Belastung bietet eine Privatkur gegenüber
einer Kassenkur zahlreiche Vorteile.
An erster Stelle ist das aufwendige Antragsverfahren zu nennen,
das bei einer Privatkur entfällt. Während zum Beantragen
einer Kassenkur ein umfangreiches Antragsformular ausgefüllt
und ein ärztliches Attest bei der Krankenkasse eingereicht
werden muß, entfällt derartiger Aufwand für
die Organisation einer Privatkur. Darüber hinaus werden
insbesondere Erstanträge auf Kuren häufig von den
Krankenkassen abgelehnt. In einem solchen Fall muß der
Antragsteller zusätzlich ein zeitaufwendiges und kraftraubendes
Widerspruchsverfahren durchlaufen.
Ein ebenfalls nicht unerheblicher Vorzug einer Privatkur liegt
in der Möglichkeit, sowohl den Kurort als auch die Kureinrichtung
selbst wählen zu können. Krankenkassen hingegen
schließen häufig Verträge mit Kureinrichtungen
und sind entsprechend bemüht, ihre Patienten in diesen
Einrichtungen unterzubringen. Bei einer Privatkur hingegen
entscheidet einzig und allein der Gast, wie und wo er ein
seinen Vorstellungen entsprechendes Angebot wahrnimmt. Somit
müssen weder Kurort und Klinik, noch die Aufenthaltsdauer
mit der Krankenkasse abgestimmt werden.
Ein weiterer häufig entscheidender Vorteil einer Privatkur
ist die Tatsache, daß zwischen zwei Kuren keine gesetzlich
vorgeschriebene Wartezeit verstreichen muß. Ein gesetzlicher
Anspruch auf Kuren besteht nur in mehrjährigen Abständen
(ambulante Vorsorgemaßnahmen alle 3 Jahre, stationäre
Aufenthalte alle 4 Jahre) und lediglich aufgrund medizinischer
Erfordernisse. Eine Privatkur kann jedoch unabhängig
vom Zeitpunkt einer zurückliegenden Kur angetreten werden.
Die Durchführung einer Privatkur kann darüber hinaus
unabhängig von einer medizinischen Indikation, also zum
Beispiel schlicht zur Steigerung des Wohlbefindens erfolgen.
Sollte die Privatkur jedoch durchgeführt werden, um bereits
bestehende Beschwerden zu kurieren, empfiehlt es sich im Vorfeld
einen Arzt zu konsultieren, der über eventuelle Gegenanzeigen
informiert. Sollten aus Sicht des Arztes keine Bedenken gegen
eine Kur bestehen, müssen lediglich ein Kurort und eine
Kurklinik ausgewählt werden. Für den Fall, daß
die Kur ambulant durchgeführt werden soll, muß
darüber hinaus noch eine Unterkunft gebucht werden. Eine
intensive Beratung und die Verschreibung der Kuranwendungen
erfolgen vor Ort durch einen Kurarzt.
Kassenkur
Die Organisation einer Kassenkur hingegen gestaltet sich schwieriger.
Hier führt der erste Weg zumeist zum Arzt. Dieser führt
eine Untersuchung durch und erstellt wenn nötig ein Attest.
Es liegt in seinem Ermessen, eine Kur oder einen Kurort mit
geeigneten Therapiekonzepten zu empfehlen und dem Patienten
die Dringlichkeit einer Kur zu bescheinigen.
Je nach Krankheitsbild wird der Arzt eine ambulante oder stationäre
Kur befürworten. In einem weiteren Schritt ist zu klären,
ob die Krankenkasse, die Rentenversicherung, der Sozialversicherungsträger
oder andere Träger für die Kostenübernahme
zuständig sind. Der Antrag auf Kostenübernahme,
bestehend aus dem ärztlichen Attest und zahlreichen Formularen,
wird an den zuständigen Versicherungsträger geleitet.
Dieser prüft den Antrag und kann z.B. bei einer stationären
Kur den Ort und die Kureinrichtung festlegen.
Bevor der Sozialleistungsträger eine beantragte Kur bewilligen
kann, wird grundsätzlich eine Überprüfung der
Notwendigkeit der Maßnahme durch eine neutrale ärztliche
Institution vorgeschrieben. Die Begutachtung erfolgt in der
Regel auf schriftlichem Wege, d.h. nach vorliegen der Krankenakten.
Eine körperliche Untersuchung kann zudem angeordnet werden.
Wird ein vom Arzt begründeter Kur-/Reha-Antrag allein
nach Aktenlage abgelehnt, so empfiehlt sich stets, Widerspruch
mit der Bitte um persönliche Begutachtung einzulegen.
Entscheidend ist, dass für Versicherte in den gesetzlichen
Sozialversicherungen bei entsprechender medizinischer Notwendigkeit
in mehrjährigen Abständen ein Anspruch auf kur-
und rehabilitationsmedizinische Leistungen in Kur- und Rehaeinrichtungen
in Heilbädern und Kurorten besteht. Ambulante Kuren bzw.
Vorsorge- und Reha-Leistungen können im Abstand von drei
Jahren und stationäre Kuren bzw. Vorsorge- und Reha-Leistungen
im Abstand von vier Jahren beantragt werden.
Die neue Sozialgesetzgebung kennt seit dem 01. Januar 2000
auch bei den Krankenkassen den Begriff "Kur" nicht
mehr. Die Fachbezeichnungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
lauten jetzt im Wesentlichen:
- Ambulante Vorsorge- und Reha-Leistungen
- Stationäre Vorsorge- und Reha-Leistungen
- Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter
- Stationäre Anschluss-Rehabilitation
Bei ambulanten Vorsorgeleistungen (bisher genannt "ambulante
Kur" oder "Offene Badekur") und Reha-Leistungen
wählen die Krankenkassenversicherten zusammen mit ihrem
Arzt den geeigneten Kurort, die Art der Unterkunft und die
geeignete Behandlung bzw. die Kurmittel aus. Die Kostenübernahme
für die Behandlung kann bei der Krankenkasse beantragt
werden, die 100% der Kosten für den Kurarzt, 90% der
Kosten für Kurmittel und 100% der Kosten für die
Gesundheitsbildung übernimmt. Die Kosten für Unterbringung
und Verpflegung am Behandlungsort zahlt der Versicherte selbst.
Bei einer stationären Vorsorge- und Reha-Leistung werden
die Versicherten in der Kureinrichtung nicht nur behandelt
und versorgt, sie werden dort auch untergebracht. Hierbei
wird die Krankenkasse ein entsprechendes Vertragshaus empfehlen.
Nach der Einberufung des Versicherten zur Kur wird dieser
für die Zeit des Kuraufenthaltes krankgeschrieben. Die
Krankenkasse übernimmt die Kosten, während der Versicherte
einen Eigenanteil zur Zeit in Höhe von 10 Euro pro Tag
tragen muss.
Spezielle Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für
erholungsbedürftige Mütter und Väter werden
in Häusern des Müttergenesungswerkes oder ähnlichen
Einrichtungen durchgeführt. Bei einer stationären
Anschluss-Rehabilitation (AHB) schließt sich die Heilmaßnahme
unmittelbar an einen Krankenhausaufenthalt an, so dass sich
in der Regel das Krankenhaus um den Antrag kümmert. In
beiden Fällen ist sowohl die Vorgehensweise als auch
die Eigenbeteiligung des Versicherten ähnlich wie bei
den stationären Vorsorge- und Reha-Leistung geregelt.
Die rechtliche Grundlage ist das Sozialgesetzbuch.
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